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Erstversorgung nach Operation oder Erkrankung
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Erstanfertigung (4 Wochen nach der Erstversorgung)
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jährliche Standardversorgung
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Sonderanfertigungen
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Reisesprechtage
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Versandservice
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Versorgung von Kindern
Die Behandlung von Kindern erfordert besonders viel Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen, Geduld und regelmäßige Anpassung der Prothese ist aufgrund des Wachstums des Kindes
notwendig (meist halbjährliche Versorgung). Bei Fragen zur Versorgung von Kindern stehen wir gerne zur Verfügung. Auch über die KinderAugenKrebsStiftung finden Sie Hilfe und Beratung.
Die Augenprothese gilt als medizinisches Hilfsmittel und kann über ein Rezept mit der gesetzlichen Krankenkasse oder privater Krankenversicherung abgerechnet
werden.
Wir verfügen über die entsprechende Zulassung bei den relevanten Leistungsträgern in Deutschland.
Die Praxis ist ein geprüfter Fachbetrieb und präqualifiziert.
Wir sind Mitglied des Berufsverbandes Deutscher Augenprothetiker BVDA e.V. und der Handwerkskammer Südthüringen.